News

Neue Forex Exchange Regeln

Kürzlich sind die neuen FOREX-Regelungen in The Malawi Gazette unter Government Notice No. 27 bekannt geworden. Sie tragen zwar schon den 4.4. als Datum, aber es dauert halt immer ein wenig …
Die für die NGOS relevanten Bestimmungen sind unter §§ 8 und 9 gefasst. Den NGO Anliegen wird damit – so unsere Einschätzung – Rechnung getragen: Es gibt nur 50% mandatory Umtausch bei ReserveBank. Aber erst wenn es benötigt wird (at any time). Der sofortige Zwangsumtausch von 70% binnen zweier Arbeitstage nach Geldeingang ist somit vom Tisch.

Mit den Forex könnten auch Lieferungen aus dem Ausland bezahlt werden (§ 8 Absatz 3) und dabei ohne den Zwangsumtausch von 50% (§ 8 Abs. 4).
Die lokalen Partner NGOS müssen nach § 9 nun auch einen jährlichen Bericht an die Zentralbank zu den Mitteln machen, fällig bis zum 31.01. des Folgejahres.
Das stand aber auch in der alten Regulation vom 12.12.2024 schon drin.

Die deutsche Botschaft und Botschafterin Ute König selbst haben sich hier sehr für uns eingesetzt. Dafür DANKE!

Termine

Die Mitgliederversammlung findet am 27.09.2025 wieder in Berlin statt.
Einzelheiten folgen rechtzeitig.

Zum Seitenanfang