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Die Wahl in Malawi

Die Präsidentschaftswahl Mitte 2020 war ein ganz besonderes Ereignis in Afrika: Wohl noch nie zuvor war eine Wahl (in 2019) wegen zu vieler Unregelmäßigkeiten gerichtlich für ungültig erklärt und Monate später wiederholt worden. Dabei siegte der zuvor unterlegene Kandidat.
Detaillierte Berichte darüber finden Sie in unserem Newsletter 28 (Herbst 2020) sowie hier auf der Homepage unter Dokumente -> Allgemeine Dokumente. Es sind Autoren aus Malawi, Deutschland und Österreich, die verschiedene Perspektiven abdecken.

Deutschland hilft Malawi gegen Coronavirus

Die Deutsche Botschaft in Malawi hat mit 10.000 EUR (ca. 7,95 Mio Kwacha) jetzt die Herstellung von Gesichtsmasken unterstützt. „There Is Hope Malawi“ produziert mit 45 neuen Nähmaschinen die Schutzmasken. 1.300 Stück wurden bereits an Offizielle in Dzaleka gespendet zur Verteilung an die am meisten gefährdeten Bewohner des Dzaleka Flüchtlingslagers. There Is Hope Malawi zusammen mit „Kibele Malawi“ werden weiterhin Gesichtsmasken für Malawi produzieren.

Postversand nach Malawi unterbrochen

Aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation ist der Postverkehr mit vielen Staaten unterbrochen.
Jeweils aktuelle Information ist auf der Homepage der Deutschen Post/DHL zu finden: https://www.deutschepost.de/de/c/coronavirus.html und dort unter „Internationaler Brief- und Paketversand“. Auch Malawi zählt inzwischen zu den vielen Ländern in Afrika, in die aktuell kein Versand mehr möglich ist.

Bündnisbildung vor Präsidentschaftswahl

Am 25. Februar gab der malawische Präsident Peter Mutharika ein Bündnis seiner Democratic Progressive Party (DPP) mit der Oppositionspartei United Democratic Front (UDF) bekannt. Die Ankündigung folgt einen Tag auf die Entscheidung des malawischen Parlaments, die Neuwahl des Präsidenten auf den 20. Mai festzusetzen. Die Wahlwiederholung war nötig geworden, nachdem das Verfassungsgericht in Lilongwe die Präsidentschaftswahlen vom Mai 2019 Anfang Februar dieses Jahres annulliert hatte. Als Gründe wurden nachweisliche Fälschung von Wahlunterlagen und Rechenfehler angeführt. Nach der Annullierung der kenianischen Präsidentschaftswahl 2017 ist dies erst das zweite Mal, dass ein afrikanisches Gericht das Ergebnis einer Präsidentschaftswahl für ungültig erklärte. Im Unterschied zu dem kenianischen Präzedenzfall zog das Urteil in Malawi allerdings auch eine Änderung des Wahlgesetzes nach sich. So muss ein Präsidentschaftskandidat in Zukunft die absolute Mehrheit (50%+1) auf sich vereinen, um im ersten Wahlgang als Sieger hervorzugehen. Angesichts der Wahlergebnisse im vergangenen Jahr – Präsident Mutharika gewann offiziell mit 38,6% der Stimmen vor seinem engsten Verfolger Lazarus Chakwera mit 35,4% – wird eine Stichwahl antizipiert. Vor diesem Hintergrund wird das Bündnis von Mutharikas Partei mit der UDF als Versuch gesehen, die Wahl bereits im ersten Durchgang für sich zu entscheiden. Mit Spannung wird nun erwartet, inwiefern Oppositionskandidat Chakwera erfolgreich auf Bündnissuche gehen wird. Der Drittplatzierte der letzten Wahl, Saulos Chilima, soll sich bereits offen gezeigt haben, im Mai nicht erneut anzutreten. Da er immerhin offiziell 20% der Stimmen auf sich vereinen konnte, könnte seine Unterstützung wahlentscheidend sein.
(Quelle: Deutsche Afrika Stiftung)

Termine

Die Mitgliederversammlung 2024 wird am 14. September wieder in Berlin stattfinden. Die Details folgen zur gegebenen Zeit.

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